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Ständerat lässt die nächste Generation im Stich

Der Ständerat verpasst heute die Chance für eine längst fällige wirksame Bekämpfung der sexualisierten Gewalt an Kindern und Jugendlichen im Internet. Anders als der Nationalrat lehnte er heute zwei richtungsweisende Motionen für eine nationale Strategie und einen nationalen Aktionsplan ab. In Anbetracht der stark steigenden Cybersexualdelikte gegen Kinder und Jugendlich kann Kinderschutz Schweiz die Ablehnung in keiner Weise nachvollziehen.

Kinder und Jugendlichen sind im Internet täglich von sexualisierter Gewalt betroffen. Aktuelle Zahlen zeigen, dass fast 50% aller Jugendlichen mindestens einmal online sexuell belästigt wurden. Die Hälfte der Mädchen wurde schon einmal von einer fremden Person aufgefordert, sexualisierte Fotos von sich zu verschicken. Wie im realen Alltag ist es auch im Internet die Aufgabe der Gesellschaft und der Politik, die Kinder zu schützen. Der Nationalrat hat dies erkannt und in der Sommersession 2022 den beiden Motionen für eine nationale Strategie und einen nationalen Aktionsplan (Mo. Feri [20.4084] und Mo. Bulliard [19.4349]) zugestimmt.

Trotz Zunahme kaum Schutz für die Kinder

Der Ständerat sieht leider keinen Handlungsbedarf und lehnte die beiden Motionen am 15. Juni 2023 ab. Bei einer Annahme hätten alle Akteure am gleichen Strang gezogen, um den den Schutz für Kinder und Jugendliche vor Cyberpädokriminalität zu verbessern. Weshalb verwehrt der Ständerat der nächsten Generation den Schutz im Internet, obwohl der Konsum von Bildern und Videos mit pädokriminellen Inhalten in den letzten Jahren stark zugenommen hat? «Gemäss Aussagen der Strafverfolgung dauert es im Internet durchschnittlich drei Minuten vom ersten Kontakt eines Pädosexuellen zu einer minderjährigen Person, bis zum ersten Kommentar mit sexuellem Bezug», sagt Regula Bernhard Hug, Leiterin der Geschäftsstelle. Weshalb der Ständerat trotz diesem Wissen kein Zeichen setzt, ist unverständlich. Zumal die Diskussionen um die künstlich generierten Bilder (KI) und Metaverse erst begonnen haben.

Strafverfolgung allein reicht nicht

In seiner Ablehnung verweist der Ständerat auf die gute Zusammenarbeit des Bundes mit den Kantonen und dem Ausland. Kinderschutz Schweiz begrüsst die jüngsten Erfolge in der Strafverfolgung wie z.B. im Kanton Aargau und im Kanton Luzern. Doch diese werden erst erzielt, nachdem die Tat an den Kindern begangen wurde – daher ist es falsch, sich damit zufrieden zu geben. Nur ein Bruchteil der sexualisierten Gewalt gegen Kinder wird mit den bestehenden Massnahmen durch die Strafverfolgung ermittelt und zur Rechenschaft gezogen.

Die EU geht dieses Problem bereits strategisch an. Strafverfolgung und Prävention gehen gemeinsam die Probleme der Zukunft an. Expert:innen fordern dies im kürzlich veröffentlichten Bericht des Bundesrates zum «Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Cyber-Sexualdelikten» vom 11. Januar 2023 auch für die Schweiz.


Mit der Ablehnung der Motionen verpasst es der Ständerat, jetzt nötige Verbesserungen zum Schutz von Kindern vor sexueller Gewalt im Netz in die Wege zu leiten. Dies bedauern wir sehr. Kinderschutz Schweiz wird sich weiterhin für einen umfassenden Schutz unserer Kinder einsetzen. Denn die Schweiz muss handeln, damit sie nicht den Anschluss verliert.