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Kinder und Jugendliche endlich vor sexualisierter Gewalt im Netz schützen!

Die Rechtskommission des Ständerates verpasst die Chance für eine längst fällige und wirksame Bekämpfung der sexualisierten Gewalt an Kindern und Jugendlichen im Internet. Sie beantragte gestern dem Rat zwei richtungsweisende Motionen für eine nationale Strategie und einen nationalen Aktionsplan zur Ablehnung. In Anbetracht der stark steigenden Cybersexualdelikte gegen Kinder und Jugendliche ist Kinderschutz Schweiz über diese Ablehnung konsterniert.

In der kommenden Sommersession werden vom Ständerat zwei Motionen behandelt, mit welchen der Bundesrat beauftragt werden soll, für die Bekämpfung der rasch ansteigenden sexuellen Gewalt gegen Kinder im Internet eine nationale Strategie und einen Aktionsplan zu erarbeiten.

Die Motion Feri (20.4084) «Nationale Strategie zur Bekämpfung der Cyber-Pädokriminalität» hat eine Bündelung der Kräfte zum Ziel. Die Motion Bulliard (19.4349) verlangt einen Aktionsplan zur konkreten Umsetzung dieser Strategie. Die Verhinderung von sexualisierter Gewalt ist eine gesellschaftliche Aufgabe, die viele Akteure betrifft und die Bündelung der Kräfte bei Bund, Kantonen und Privaten erfordert. Eine Strategie und ein Aktionsplan sind wichtig, damit alle am gleichen Strang ziehen und Kinder und Jugendliche besser geschützt werden.

 

Fakten fordern ein rasches Handeln
Die Cyberpädokriminalität nimmt rasant zu. Aktuelle Zahlen zeigen, dass fast 50% aller Jugendlichen mindestens einmal online sexuell belästigt wurden. Knapp 50% der Mädchen wurden schon einmal von einer fremden Person aufgefordert, erotische Fotos von sich zu verschicken. Kinder und Jugendliche sind im Cyberspace einer stetigen Gefahr ausgesetzt. Leider reichen die vorhandenen Mittel bei weitem nicht aus. Die EU hat den Handlungsbedarf längst erkannt, weshalb sie bereits im Juli 2020 eine Strategie für eine wirksamere Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern on- und offline verabschiedet hat. Im beiliegenden Factsheet wird aufgezeigt, welche Massnahmen in der Schweiz nötig sind, um Kinder vor Cyberpädokriminalität zu schützen.

 

Rechtskommission verharrt im Status Quo
Die Rechtskommission des Ständerates stützt sich in ihrer Ablehnung der Motionen auf die Zusammenarbeit des Bundes mit den Kantonen und dem Ausland – diese beschränkt sich grösstenteils auf die Strafverfolgung bei Meldungen von pädokriminellen Inhalten. Das Problem der sexualisierten Gewalt gegen Kinder im Internet geht aber weit über dieses Feld hinaus: die Massnahmen in der Prävention, für Meldemöglichkeiten und in der Opferhilfe müssen zielgerichtet gebündelt werden. Die umliegenden Länder haben das Problem erkannt und schliessen sich zusammen, um der rasanten technischen Entwicklung gemeinsam die Stirn zu bieten. Die Schweiz muss handeln, damit sie nicht den Anschluss verliert.

 

Bekämpfung der Pädokriminalität ist eine gesellschaftliche Aufgabe
Kein Kind kann sich selbst vor Gewalt im Internet schützen. Die Schweiz braucht eine griffige, nationale Strategie, die das Problem in der ganzen Tragweite angeht. Dies fordern auch die Expert:innen im kürzlich veröffentlichten Bericht des Bundesrates zum «Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Cyber-Sexualdelikten» vom 11. Januar 2023. «Die rasante Entwicklungen im Netz zeigen, dass die Schweiz in Sachen Kindesschutz im Netz rasch abgehängt wird, wenn wir jetzt nicht gemeinsam und aufeinander abgestimmt handeln», ist Regula Bernhard Hug, Leiterin der Geschäftsstelle von Kinderschutz Schweiz, überzeugt.