Empfehlungen an das Parlament zur Frühjahrssession 2021
Keine Strafe für Ermittelnde gegen Pädokriminalität, die sich mit künstlich generiertem Bildmaterial Zugang zu Chatforen verschaffen. So können TäterInnen erkannt und Kinder geschützt werden.
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Frühjahrssession 2021: Kurzempfehlungen an das ParlamentPDF 0.2 MB
Kurzempfehlungen Nationalrat
Geschäft des Bundesrates: Strafprozessordnung. Änderung
Die Verwendung von computergeneriertem Bildmaterial soll bei der verdeckten Ermittlung gegen Pädokriminelle straflos möglich sein. Zudem soll bei der Einvernahme von Kindern eine schwere psychische Belastung durch den Ausschluss von Beschuldigten vermieden werden.
Kinderschutz Schweiz empfiehlt, auf die Vorlage einzutreten und ihr zuzustimmen sowie der Kommissionsmehrheit zu Art. 154 Abs. 5 und 6 StPO und der Kommission zu Art. 294 Bst. a StPO zu folgen.
Pa. Iv. Abate: Sexuelle Handlungen mit Kindern. Erhöhung des Strafmasses gemäss Artikel 187 StGB (Fristverlängerung)
Die Erhöhung des Strafmasses von 5 auf 10 Jahre bei sexuellen Handlungen mit Kindern ist unabdingbar, um den schweren Folgen einer Verletzung der sexuellen Integrität eines Kindes gerecht zu werden.
Kinderschutz Schweiz empfiehlt, der Fristverlängerung zuzustimmen und der Pa.Iv. baldmöglichst Folge zu leisten.
Kurzempfehlungen Ständerat
Mo. Nationalrat (SPK-NR): Unterstützung von gewaltbetroffenen Geflüchteten in den Bundesasylzentren sicherstellen
Jedes Kind, das Opfer von Gewalt geworden ist, hat unabhängig von seinem Migrationsstatus Anrecht auf die psychologische oder kinderpsychiatrische Unterstützung, die es benötigt.
Kinderschutz Schweiz empfiehlt, die Motion anzunehmen.
Mo. Nationalrat (Barrile): Medizinische Leistungen für alle Kinder!
Kinder dürfen nicht die Leidtragenden sein, wenn ihre Eltern die Krankenversicherungsprämien nicht bezahlen können. Aufgrund ihres besonderen Schutzbedürfnisses müssen sie Zugang zu allen medizinischen Leistungen erhalten.
Kinderschutz Schweiz empfiehlt, der Kommission Folge zu leisten und die Motion anzunehmen.
Mo. Herzog Eva: 24-Stunden-Beratungsangebot für von Gewalt betroffene Personen gemäss Istanbul-Konvention
Kinder müssen vor häuslicher Gewalt geschützt werden. Die Einrichtung eines professionellen 24-Stunden-Beratungsangebots, das telefonisch und online erreichbar ist, trägt zu diesem Schutz bei.
Kinderschutz Schweiz empfiehlt, die Motion anzunehmen.