Empfehlungen an das Parlament zur Frühjahrssession 2023
Empfehlungen zur Frühjahrssession: JA zur Motion «Anpassung des Straftatbestands der sexuellen Belästigung von Kindern» von Yvonne Feri. Sexuelle Belästigung von Kindern muss ein Offizialdelikt werden!
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Frühjahrssession 2023: Kurzempfehlungen an das ParlamentPDF 0.2 MB
Kurzempfehlungen Nationalrat
Pa. Iv. WBK-NR: Überführung der Anstossfinanzierung in eine zeitgemässe Lösung
Die Qualität der institutionellen Betreuung in der frühen Kindheit stellt Weichen für das ganze Leben. Die Erhöhung der Qualität schützt die Kinder und lohnt sich gesellschaftlich.
Kinderschutz Schweiz empfiehlt, auf die Vorlage einzutreten, bei Art. 2 Bst. a und Art. 4 Abs. 2 der Minderheit II Prezioso, bei Art. 13 Abs. 1 Bst. a der Minderheit Fivaz und bei den übrigen Artikeln den Mehrheitsanträgen zu folgen. Beim vorgesehenen Verpflichtungskredit empfiehlt Kinderschutz Schweiz keine Kürzung vorzunehmen und der Mehrheit zu folgen.
Mo. SR (Carobbio Guscetti): Krisenzentren für Opfer von sexualisierter, häuslicher und geschlechtsbezogener Gewalt
Die niederschwellige Soforthilfe ist auch für jugendliche Opfer von sexualisierter oder häuslicher Gewalt äusserst wichtig und muss flächendeckend eingeführt werden.
Kinderschutz Schweiz empfiehlt, die Motion anzunehmen.
Kurzempfehlungen Ständerat
Pa. Iv. (Kessler) Weibel: Mutterschaftsurlaub für hinterbliebene Väter
Um die tiefgreifenden familiären Erschütterungen bewältigen zu können, die durch den Tod eines Elternteils verursacht werden, muss dem hinterbliebenen Elternteil zusätzliche Zeit für die Betreuung des Kindes gewährt werden.
Kinderschutz Schweiz empfiehlt, auf die Vorlage einzutreten, ihr zuzustimmen und der Kommission zu folgen.
Geschäft des Bundesrates: Strafrahmenharmonisierung (Entwurf 3; Differenzen)
Von einem Erwachsenen zwecks sexueller Ausbeutung kontaktiert zu werden, ist leider für Minderjährige eine alltägliche Gefahr geworden. Um Kinder davor zu schützen, braucht es einen als Offizialdelikt formulierten Straftatbestand zum Cybergrooming.
Kinderschutz Schweiz empfiehlt, bei Art. 197b dem Nationalrat zu folgen, den Straftatbestand aber zum Offizialdelikt zu erheben.
Mo. NR (Feri): Zwingend nötige Anpassung des Straftatbestands der sexuellen Belästigung von Kindern
Ob die sexuelle Belästigung eines Kindes unter 16 Jahren strafrechtlich geahndet werden kann, darf nicht davon abhängen, ob das Kind oder dessen Eltern einen Strafantrag stellen: Die Tat muss von Amtes wegen verfolgt werden.
Kinderschutz Schweiz empfiehlt, die Motion anzunehmen.