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Empfehlungen an das Parlament für die Herbstsession 2024

Das Parlament befasst sich mit diversen Vorstössen, welche eine bessere Prävention von sexualisierter Gewalt zum Ziel haben.

Kurzempfehlungen Nationalrat

24.3472 11.09.2024

Po. RK-N: Sexueller Missbrauch in Organisationen mit einem Auftrag in der Betreuung von vulnerablen Personen in der Schweiz

Um die Prävention von sexualisierter Gewalt an Kindern zukunftsgerichtet stärken zu können, braucht es eine sorgfältige Aufarbeitung von Fällen aus der Vergangenheit.

Kinderschutz Schweiz empfiehlt, der Kommission zu folgen und das Postulat anzunehmen.

Organisationen, die Kinder betreuen, stehen in besonderer Verantwortung, diese vor sexualisierter Gewalt innerhalb ihrer Strukturen zu schützen. Für eine effektive Prävention ist es wichtig, dass Kirchen, Sportverbände, Betreuungseinrichtungen für Kleinkinder sowie Schulen und Vereine vergangene interne Fälle von sexualisierter Gewalt aufarbeiten. Um zukünftige Fälle zu verhindern, sollen sie wirksame strukturelle Massnahmen wie etwa Schutzkonzepte erarbeiten und implementieren. Der Bundesrat muss Transparenz darüber schaffen, inwiefern diese Aufarbeitung tatsächlich erfolgt, und soll gesetzgeberischen Handlungsbedarf aufzeigen.
23.4194 11.09.2024

Mo. von Falkenstein: Schutzkonzepte zur Prävention von Missbrauch bei Organisationen, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten

Um Kinder rasch zu schützen, soll der Bundesrat einen Massnahmenplan vorlegen, mit dem die flächendeckende Implementierung von Kinderschutzkonzepten vorangebracht wird.

Kinderschutz Schweiz empfiehlt, die Motion sowie die anderen gleichlautenden Motionen (23.4191–23.4196) anzunehmen.

Immer wieder kommt es vor, dass Kinder und Jugendliche Gewalt dort erleben, wo sie eigentlich gut aufgehoben sein sollten. Oft sind die Betroffenen aufgrund eines Abhängigkeitsverhältnisses besonders wehrlos. Für Organisationen, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, existiert keine schweizweit geltende gesetzliche Grundlage, die sie verpflichten würde, angemessene und wirksame Präventionsmassnahmen gegen sexualisierte, physische oder psychische Gewalt zu ergreifen. Auf kantonaler Ebene gibt es sehr grosse Unterschiede, weshalb eine nationale Grundlage für die Verpflichtung zu Schutzkonzepten nötig ist. Weiterführend als das Postulat 24.3472 verpflichtet die Motion zu einer gesamtheitlichen Auseinandersetzung mit gesetzgeberischen und weiteren Handlungsoptionen, damit vorhandene Lücken in der Gewaltprävention geschlossen werden.
24.3479 12.09.2024

Po. SPK-N: Schutz der Rechte im digitalen Bereich

Kinder und Jugendliche sind im digitalen Raum diversen Risiken ausgesetzt. Ihre Integrität muss auch dort vollumfänglich geschützt werden.

Kinderschutz Schweiz empfiehlt, der Kommission zu folgen und das Postulat anzunehmen.

Beim Schutz der Individualrechte im digitalen Bereich geht es nicht nur um Datenschutz. Es geht auch um den Schutz der Privatsphäre, um die Unversehrtheit und die Würde von Personen. Gerade für Kinder, die in der digitalen Welt einer Vielzahl von Risiken ausgesetzt sind, besteht grosser Handlungsbedarf: Auf beliebten Social Media Apps werden Kinder oft vom Programm selbst dazu gedrängt, fremde erwachsene Personen als Freunde hinzuzufügen und die eigenen Kontakte sichtbar zu machen. Sogar der aktuelle Standort wird in einigen Anwendungen automatisch allen «Freunden» angezeigt, ausser man schaltet dies manuell ab. Die physische, psychische und sexuelle Integrität von Kindern und ihr Recht auf Persönlichkeitsschutz gilt es zu schützen. Damit ein lückenloser rechtlicher Rahmen und die grösstmögliche Rechtssicherheit geschaffen werden kann, braucht es eine Bestandesaufnahme zum Schutz der Rechte im digitalen Raum.
23.3693 25.09.2024

Mo. (Python) Mahaim: Übermässige Exponierung von Kindern im Internet (Sharenting und kommerzielle Nutzung von Bildern)

Es braucht Massnahmen gegen das öffentliche und teils exzessive Teilen von Kinderbildern: Zu leicht und zu oft landen solche Bilder in den falschen Händen.

Kinderschutz Schweiz empfiehlt, die Motion anzunehmen.

Influencer:innen, die mit Bildern und Videos ihrer Kinder auf Social Media Bekanntheit gewinnen und Geld verdienen, tun dies in einem gesetzlich weitgehend unregulierten Rahmen. Wie der Bundesrat in seiner Antwort schreibt, können im Rahmen des heute geltenden Rechts «die exponierten Kinder nicht als ‹Arbeitnehmende› (…) betrachtet werden». Trotzdem sind sie exponiert und brauchen Schutz. Auch wenn die von der Motionärin erwähnte Verordnung dafür nicht infrage kommt, braucht es eine Regelung, die das Kindeswohl und den Schutz der Kinder vor kommerzieller Ausbeutung durch die Eltern ins Zentrum stellt. Die Motion stellt wichtige Fragen, die den Schutz der Persönlichkeitsrechte der Kinder betreffen. Die Antworten darauf müssen deshalb zumindest in einem Postulatsbericht erörtert werden.

Kurzempfehlungen Ständerat

23.4450 26.09.2024

Mo. Revaz: Bekämpfung der Armut durch die Verlängerung des Präventionsprogramms und die Verabschiedung einer nationalen Strategie

Die Vermeidung von Armut schützt Kinder vor sozialer Benachteiligung und ist grundlegend für eine gesunde Entwicklung.

Kinderschutz Schweiz empfiehlt, die Motion sowie die gleichlautende Motion Stocker (23.4454) anzunehmen

Der Anteil der von Armut betroffenen Kinder ist in der Schweiz nach wie vor zu hoch. Laut der Statistik des BFS über Familien in der Schweiz für das Jahr 2021 sind fast ein Drittel der Sozialhilfeempfängerinnen und empfänger minderjährig. Für das Jahr 2022 meldete das BFS eine Armutsquote von 6,3 % für Kinder bis 17 Jahre. Wenn Kinder in günstigen, aber zu kleinen Wohnungen aufwachsen, fehlen ihnen Rückzugsmöglichkeiten, um in Ruhe zu lernen oder Freundinnen und Freunde zu sich nach Hause einzuladen. Dies kann sich negativ auf ihre psychische Gesundheit auswirken. Armut gefährdet die Rechte der Kinder auf Bildung und soziale Teilhabe. In seinem Bericht zur Evaluation der Nationalen Plattform zur Prävention und Bekämpfung von Armut vom 19. Juni 2024 hat der Bundesrat sein Ziel bekräftigt, die Armutsquote in der Schweiz bis 2027 zu reduzieren. Es ist zweifellos sinnvoll, das erfolgreiche Präventionsprogramm weiterzuführen und zusätzlich eine nationale Strategie zur Bekämpfung der Armut zu erarbeiten. Dabei wäre es wichtig, dass diese Strategie das Wohl der Kinder in den Mittelpunkt stellt.