Kurzempfehlungen Wintersession 2024
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KSS Parlaments Info 4 Winter 2024 DE WebPDF 0.2 MB
Kurzempfehlungen Nationalrat
Pa. Iv. Kamerzin: Bei gemeinsamer elterlicher Sorge die alternierende Obhut fördern
Das Parlament sollte seine Überlegungen zu den Auswirkungen einer Scheidung auf Kinder und zu Vereinbarungen, die ihnen zugute kommen, weiterführen. Entscheidungen müssen von Fall zu Fall getroffen und die Kinder in den Prozess einbezogen werden.
Kinderschutz Schweiz empfiehlt, der Fristverlängerung zuzustimmen.
Kurzempfehlungen Ständerat
Pa. Iv. WBK-N: Überführung der Anstossfinanzierung in eine zeitgemässe Lösung
Die ersten Lebensjahre sind für die Entwicklung eines Kindes von grosser Wichtigkeit, das gibt der Qualität der Kinderbetreuung gesamtgesellschaftliche Relevanz. Die Stärkung der Qualität muss Teil der Vorlage sein.
Kinderschutz Schweiz empfiehlt, auf die Vorlage einzutreten, bei den Art. 1 Abs. 2 Bst. c und Art. 13 Abs. 1 Bst. c UKibeG der Minderheit Graf, bei den Art. 3 Bst. c und Art. 5 Abs. 2quater FamZG der Minderheit Crevoisier und ansonsten der Mehrheit zu folgen.
Mo. Clivaz: Für eine dauerhafte Finanzierung von Organisationen von gesamtschweizerischer Bedeutung in den Bereichen psychische Gesundheit und Suizid- und Gewaltprävention
Kinder und Jugendliche sind auf professionelle und niederschwellige Hilfsangebote im Bereich der psychischen Gesundheit angewiesen.
Kinderschutz Schweiz empfiehlt, die Motion anzunehmen.
Mo. Romano: Grundsätzliches Recht der Kinder auf alternierende Obhut nach der Trennung oder Scheidung ihrer Eltern
Kein Kind ist gleich wie das andere, auch nicht innerhalb einer Familie. Es ist von entscheidender Bedeutung, dass das Gericht nach Prüfung der konkreten Situation und Anhörung des Kindes über die alternierende Obhut entscheidet.
Kinderschutz Schweiz empfiehlt, die Motion abzulehnen.
Mo. Fraktion V: Kein Familiennachzug für vorläufig Aufgenommene
Die Verunmöglichung des Familiennachzugs widerspricht dem Kindeswohl zahlreicher vorläufig aufgenommener Minderjähriger und verletzt das Recht auf Achtung des Familienlebens.
Kinderschutz Schweiz empfiehlt, die Motion sowie die gleichlautende Motion Friedli (24.3511) abzulehnen.