In der Herbstsession 2022 hat Kinderschutz Schweiz zu zwei Geschäften im Nationalrat und zu drei Geschäften im Ständerat unsere Empfehlungen zum Schutz der Kinder abgegeben. Die Motion Gugger «Unter 16-Jährige wirksam vor pornografischen Inhalten auf dem Netz schützen» war eines der meistdiskutierten Geschäfte.
Rückblick
In der Herbstsession berieten die Räte unter anderem über das Bundesgesetz für den Jugendschutz in den Bereichen Film und Videospiele. Das Geschäft ging zwischen den Räten hin und her: Der Ständerat wehrte sich gegen die Regulierung von Mikrotransaktionen und gegen die Bundeskompetenz, die Kantone in der Förderung der Medienkompetenz zu unterstützen. Zudem wollte er lieber «Branchenschutzorganisationen» statt «Jugendschutzorganisationen» im Gesetz festschreiben. Der Nationalrat bot schliesslich Hand für einen Kompromiss, sodass das Bundesgesetz schliesslich verabschiedet werden konnte – mit insgesamt wichtigen Verbesserungen im Jugendschutz und insbesondere auch bezüglich der Medienkompetenzförderung, eines wichtigen Schutzfaktors.
Der Nationalrat nahm ein Postulat seiner Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur an, das eine Analyse der Standards im Bereich der schulischen Sexualaufklärung verlangt. Die schulische Sexualaufklärung trägt zur Prävention sexueller Gewalt bei, wird in den Kantonen aber sehr unterschiedlich durchgeführt. Einen gesamtschweizerischen Überblick über deren Standards zu erhalten, ist wichtig: Die präventive Wirkung hängt auch von der Qualität des Unterrichts ab.
Der Ständerat nahm eine Motion der Tessiner Ständerätin Marina Carobbio an, mit welcher der Bund beauftragt wird, Standards und Grundlagen zu schaffen, damit in jedem Kanton Krisenzentren für Opfer von sexueller, häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt zur Verfügung stehen. Die spezialisierte medizinische und psychologische Erstbetreuung würde auch jugendlichen Betroffenen helfen. Der Nationalrat wird noch über die Motion befinden.
Zwei Vorstösse wies der Ständerat zwecks weiterer Abklärungen den zuständigen Kommissionen zu: die Motion des Zuger Ständerats Matthias Michel für ein strafrechtliches Verbot von geschlechtsverändernden Eingriffen an Kindern mit einer angeborenen Variante der Geschlechtsmerkmale und die vom Nationalrat schon angenommene Motion des Zürcher Nationalrats Nik Gugger, mit der die Grundlagen für technische Massnahmen zur Blockierung von Websites mit pornografischen Inhalten ohne ausreichenden Jugendschutz geschaffen werden sollen. Diese Vorstösse werden zu einem späteren Zeitpunkt wieder traktandiert.
Nach der Session arbeiten die Kommissionen an weiteren sehr wichtigen Geschäften: Die Rechtskommission wird die Revision des Sexualstrafrechts beraten, und die Rechtskommission des Ständerats befindet im November voraussichtlich über die gesetzliche Verankerung des Rechts der Kinder auf eine gewaltfreie Erziehung – wir bleiben dran!
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Politische Arbeit
Um das Wohl der Kinder zu fördern, engagiert sich Kinderschutz Schweiz in der nationalen Politik. Über den ganzen Gesetzgebungsprozess hinweg bringen wir unser Wissen ein für eine Schweiz, in der alle Kinder geschützt und gefördert sind. -
Keine gesetzliche Verankerung der gewaltfreien Erziehung
Der Bundesrat verkennt die Notwendigkeit, das Recht auf gewaltfreie Erziehung gesetzlich zu verankern, obschon zu viele Kinder nach wie vor Gewalt in der Erziehung erleben. Für den Bundesrat ist die gesetzliche Lage klar – für die Bevölkerung ist sie es nicht.