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«Ja» für den «Schutz der Rechte im digitalen Bereich»

Die Integrität der Kinder muss auch im digitalen Bereich vollumfänglich geschützt werden.

Super! Heute stimmte der Nationalrat zum Postulat: «Schutz der Rechte im digitalen Bereich»

Beim Schutz der Individualrechte im digitalen Bereich geht es nicht nur um Datenschutz. Ebenso relevant ist der Schutz der Privatsphäre, der Unversehrtheit und der Würde von Personen. Besonders Kinder und Jugendliche sind im digitalen Raum diversen Risiken ausgesetzt. Teilen Eltern und Erziehungsberechtigte ungefragt Kinderfotos im Netz (Sharenting) verletzt dies das Recht am eigenen Bild der Kinder und erhöht das Risiko für eine missbräuchliche Verwendung der Aufnahmen.

Unter dem Motto «Was du online teilst, teilst du mit allen. Schütze, was dir wichtig ist.» führt Kinderschutz Schweiz gemeinsam mit vielen Partner:innen eine nationale Sensibilisierungskampagne zu diesem Thema durch. Mehr Informationen zur Kampagne finden Sie hier.

Die Integrität der Kinder muss auch im digitalen Bereich vollumfänglich geschützt werden. Mit dem nun beschlossenen Postulat kann unter anderem festgestellt werden, wie Kinder von einer allfälligen Aufnahme eines «Rechts auf digitale Integrität» in die Bundesverfassung profitieren könnten.

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