Immer noch erleben mehr als die Hälfte der Kinder in der Schweiz psychische Gewalt und gut jedes vierte Kind erleidet Körperstrafen. Regelmässige physische und/oder psychische Gewaltanwendung in der Erziehung kann verheerende Auswirkungen haben. In der letzten Elternbefragung der Universität Freiburg in Auftrag von Kinderschutz Schweiz gaben fast alle befragten Eltern an, dass ein Gesetz helfen würde, die Kinder gewaltfrei zu erziehen. Deshalb braucht es die Verankerung der gewaltfreien Erziehung im ZGB zum Schutz der Kinder in der Schweiz. Der Gesetzestext macht deutlich, dass jegliche Gewalt, sei diese körperlich oder psychisch, als Mittel der Erziehung nicht zu rechtfertigen ist.
Gewaltfreie Erziehung wird Pflicht – Eltern erhalten Unterstützung
Damit Eltern und Sorgeberechtigte in herausfordernden Situationen nicht auf Gewalt zurückgreifen, benötigen sie unterstützende Beratungs- und Hilfsangebote. Häufig resultiert Gewalt aus Überforderung und dem Mangel an bekannten alternativen Handlungsmöglichkeiten. Daher bleibt die Sensibilisierungs- und Präventionsarbeit zentral. Dass mit dem Inkrafttreten der vorgeschlagenen Gesetzesänderung diese Massnahmen auf nationaler Ebene mit einer Sensibilisierungskampagne begleitet werden sollen und der Bund sich daran beteiligt, begrüssen wir sehr. Die Kampagne soll alternative Erziehungsmethoden aufzeigen und die Eltern bei der Gesetzeseinführung nicht allein lassen. Aus umliegenden Ländern ist bekannt, dass ein begleitetes Gesetz zur gewünschten Gewaltreduktion führt. Ebenfalls in unserem Sinne ist es, dass der Bundesrat entschieden hat, Beratungsstellen, an die sich Eltern und Kinder wenden können, in den Gesetzestext aufzunehmen. Mit Beratung- und Hilfsangeboten können auch Konflikte bewältigt werden, die vorher eskaliert sind.
Der Weg bis zur Verankerung
Der Entwurf zur Änderung des Zivilgesetzbuches geht nun ans Parlament und muss anschliessend von National- und Ständerat angenommen werden. «Gemeinsam mit den Partnerorganisationen vom Netzwerk «gewaltfreie Erziehung» wird sich Kinderschutz Schweiz weiterhin für die Vorlage starkmachen und mithelfen, sie sicher über die Ziellinie zu bringen», so Regula Bernhard Hug, Leiterin der Geschäftsstelle von Kinderschutz Schweiz.
Zum Bericht des Bundesrates