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Empfehlungen an das Parlament zur Frühjahrssession 2025

Kurzempfehlungen Nationalrat

24.4320 10.03.2025

Mo. V: Von Dänemark und Schweden lernen. Familiennachzug auf die Interessen der Schweiz ausrichten

Die vorgeschlagenen pauschalen Verschärfungen für den Familiennachzug ausländischer Personen in der Schweiz widersprechen dem Kindeswohl und dem Grundrecht auf Achtung des Familienlebens.

Kinderschutz Schweiz empfiehlt, die Motion abzulehnen.

Die Motion will die Bedingungen für den Familiennachzug aller ausländischen Personengruppen nach denselben Mindestvoraussetzungen verschärfen. Die Bedingungen für den Familiennachzug von vorläufig aufgenommenen Personen sind bereits jetzt überaus restriktiv und werden nur selten erfüllt. Eine Verschärfung widerspricht dem Kindeswohl und dem in der Bundesverfassung wie auch in zahlreichen völkerrechtlichen Verträgen definierten Recht auf Achtung des Familienlebens (EMRK, UNO-Pakt II, UNO-Kinderrechtskonvention). Insbesondere die definierte Altersgrenze für minderjährige Nachzuziehende ist abzulehnen, auch 16- bis 18-Jährige sollen bei ihren Eltern aufwachsen dürfen.

Kurzempfehlungen Ständerat

24.4592 04.03.2025

Po. Graf: Kinder und Jugendliche vor schädlichem Konsum von sozialen Medien schützen

Die psychische Gesundheit von Kindern und Jugendlichen wird durch die intensive Nutzung von Social Media belastet. Es braucht fundierte Antworten auf die Frage, wie der Zugang zu diesen Plattformen für Kinder und Jugendliche geregelt sein soll.

Kinderschutz Schweiz empfiehlt, dem Bundesrat zu folgen und das Postulat, wie auch das Postulat Vara (24.4480), anzunehmen.

Die grossen Techfirmen, die Social Media anbieten, stellen ihren Profit standardmässig über das Wohlergehen und die Sicherheit von Kindern und Jugendlichen. Nur unter grossem öffentlichen und regulatorischen Druck sind sie bereit, ihre Produkte sicherer zu gestalten. Algorithmen spielen Jugendlichen gefährdende Inhalte zu Themen wie Selbstverletzung, Suizid, Rauschmittel, Magersucht usw. zu. Viel zu oft werden Kinder und Jugendliche von unbekannten Erwachsenen – oftmals mit Scheinprofilen – unter schlechten Absichten kontaktiert. Es ist an der Zeit, dass der Bund mehr Verantwortung übernimmt und Möglichkeiten zum besseren Schutz von Kindern und Jugendlichen auslotet.
24.305 06.03.2025

Kt. Iv. VS: Einführung einer nationalen Elternzeit

Eine Elternzeit beugt Stress vor, der durch die Ankunft eines Kindes in der Familie entstehen kann. Sie trägt entscheidend zur Verhinderung von Kindsmisshandlung in der ersten Lebensphase bei. Ihre landesweite Einführung wäre vorteilhaft.

Kinderschutz Schweiz empfiehlt, der Standesinitiative 24.305 wie auch der Standesinitiative 24.311 Folge zu geben.

Mehrere Kantone fordern aktuell die Einführung einer Elternzeit auf nationaler Ebene, was die Wichtigkeit des Anliegens unterstreicht. Zum Wohl von Kindern und Familien ist es wichtig, dass es in naher Zukunft eine nationale Elternzeit gibt, die beiden Elternteilen mehr Zeit als bisher für die Betreuung ihres Neugeborenen einräumt. Die jährlichen Kinderschutzstatistiken zeigen, dass Kinder im ersten Lebensjahr besonders oft von Gewalt betroffen sind. Überforderung und hohe Stressbelastung der Eltern sind Gründe dafür. Eine Elternzeit entlastet, bringt Ruhe in die Familien und trägt dazu bei, Kindsmisshandlungen in der ersten Lebensphase zu verhindern. Ein Teil des Elternurlaubs sollte dem Vater vorbehalten sein, damit er sich bereits ab Geburt an der Betreuung seines Kindes beteiligen und eine stärkere Bindung zu ihm aufbauen kann.
23.4009 20.03.2025

Mo. Egger: Ausweitung der Unverjährbarkeit von sexuellem Missbrauch von Minderjährigen

Personen, die als Minderjährige Opfer sexualisierter Gewalt geworden sind, schaffen es oft erst Jahrzehnte danach, über diese Erlebnisse zu berichten. Verjährungsfristen erschweren ihnen faktisch den Zugang zur Justiz und schützen damit die Täter.

Kinderschutz Schweiz empfiehlt, die Motion anzunehmen.

Bis Personen über Sexualstraftaten berichten können, die sie als Minderjährige erlebt haben, vergehen oft Jahrzehnte. Das Strafgesetzbuch wird dieser Tatsache aktuell nur dann gerecht, wenn das Opfer zum Tatzeitpunkt jünger als 12 Jahre alt war. Dann ist eine Verjährung der Strafe ausgeschlossen. Für ältere betroffene Kinder gelten jedoch nach wie vor Verjährungsfristen, die ihnen faktisch den Zugang zur Justiz erschweren. Dies gilt es zu ändern. Das Ziel der Motion steht in Einklang mit internationalen Bestrebungen: Das Lanzarote-Komitee erachtet die Unverjährbarkeit von Sexualstraftaten gegen Minderjährige als effektive Massnahme zur Umsetzung der Verpflichtungen aus der Lanzarote-Konvention. Die parlamentarische Versammlung des Europarats wie auch der UN-Ausschuss über die Rechte des Kindes unterstützen die Abschaffung der Verjährungsfristen in Bezug auf Straftaten der sexualisierten Gewalt an Kindern.
24.4464 20.03.2025

Mo. Regazzi: Eine Strategie gegen den Missbrauch unserer Bilder

Kinder und Jugendliche werden mit KI-generierten Nacktbildern erpresst, die aus ihren eigenen Social-Media-Inhalten hergestellt worden sind. Dem vielfältigen Missbrauch von Bildern im Netz kann nur mit koordinierten und umfassenden Massnahmen begegnet werden.

Kinderschutz Schweiz empfiehlt, die Motion anzunehmen.

Mit generativer KI kann aus alltäglichen Bildern pornografisches Material hergestellt werden. Dies ist nicht nur strafbar, sondern für die Betroffenen überaus verletzend. Die Zahlen der Meldestelle clickandstop.ch gegen Pädokriminalität im Netz zeigen, dass (auch gefälschte) Nacktbilder immer öfter zur Erpressung von Minderjährigen eingesetzt werden. Das Risiko, dass unsere Bilder im Netz für kriminelle Zwecke missbraucht werden, betrifft alle und darf nicht als Preis einer digitalisierten Gesellschaft akzeptiert werden. Die verschiedenen Gefässe und Instrumente, die der Bundesrat in seiner Stellungnahme zur Motion bezeichnet, vermögen diesem facettenreichen Phänomen bisher nicht genügend wirksam zu begegnen. Massnahmen und Akteure müssen besser koordiniert und eine ganzheitliche Herangehensweise sichergestellt werden.