Problembewusstsein entwickeln, verantwortungsbewusstes Handeln fördern
«Das Kindeswohl geniesst bei all unseren Tätigkeiten höchste Priorität.»
Interne Massnahmen
- Kontinuierliche Schulung und Weiterbildung der Mitarbeitenden zum Kindeswohl und dessen Gefährdung
- Sensibilisierung der Mitarbeitenden zum Vorgehen in Verdachtsfällen
- Qualitätszirkel
Externe Massnahmen
- Sensibilisierung und Schulung aller Fachpersonen, Kursleitenden sowie aller Personen, die direkt mit Kindern arbeiten, zum Kindeswohl und dessen Gefährdung; Regelmässige Durchführung von Refresher-Schulungen
- Sensibilisierung der Parnter:innen für Selbstverpflichtung/Verhaltenskodex sowie für die Kindesschutz-Policy
- Sensibilisierung und Information für Kinder über ihre Rechte und über die Möglichkeit der Meldung bei Rechtsverletzungen
- Sensibilisierung der Medienschaffenden für die Kommunikationsrichtlinien von Kinderschutz Schweiz
- Sensibilisierung der Aussenwelt für die Relevanz von Kindesschutz-Policies
Hilfsmittel
- General Comment 14 zur UNO-Kinderrechtskonvention
- Schweizerische Gesetzgebung:
- Bundesverfassung Art. 11: Schutz der Kinder und Jugendlichen
- Art. 301 Abs. 1 ZGB: Im Allgemeinen
- Art. 302 Abs. 3 ZGB: Erziehung
- Art. 307 Abs. 1 ZGB: Geeignete Massnahmen
- Art. 314 c ZGB: Melderechte
- Art. 314 d ZGB: Meldepflichten
- Konzept Datenschutz und Persönlichkeitsrechte
- Positionspapier Qualität im Kindesschutz
- Selbstverpflichtung/Verhaltenskodex für Einzelpersonen (PDF)
- Selbstverpflichtung/Verhaltenskodex für Organisationen (PDF)
- Spezifische Klauseln in Verträgen
- Leitbild