Kinderschutz Schweiz als Auftrag- und Arbeitgeberin
Personal
Im Rekrutierungsprozess legen wir grössten Wert auf eine sorgfältige Prüfung der Integrität der anzustellenden Personen.
Massnahmen
- Vorlage eines Privatauszugs bzw. je nach Tätigkeit eines einwandfreien Sonderprivatauszugs als Voraussetzung für die Einstellung, Erneuerung alle 6 Jahre
- Unterzeichnung von Selbstverpflichtung/Verhaltenskodex als Voraussetzung für die Einstellung
- Einholen von mündlichen Referenzen über Bewerber:innen
- Sensibilisierung der Bewerber:innen für Selbstverpflichtung/Verhaltenskodex sowie für die Kindesschutz-Policy
Hilfsmittel
- Privatauszug/Sonderprivatauszug
- Selbstverpflichtung/Verhaltenskodex für Einzelpersonen (PDF)
- Prozess Personalgewinnung
- Privatauszug/
Familienfreundliche Arbeitszeitmodelle
In der arbeitsbedingten Abwesenheit liegt Potential zur Gefährdung des eigenen Kindes. Deshalb nehmen wir unsere Mitarbeitenden nicht nur als Arbeitnehmende wahr, sondern auch als Eltern.
Massnahmen
- Jahresarbeitszeit-Modell und erweiterte Homeoffice-Regelung bieten den Mitarbeitenden genügend Spielraum, um berufliche und familiäre Aufgaben miteinander zu vereinbaren.
- Mitarbeitenden, die Betreuungs-Arbeit leisten, werden in ausserordentlichen Situationen Kurzferien ermöglicht.
Hilfsmittel
- Personalreglement
- Leitbild
Informations- und Kommunikationstechnik
Unsere Sorgfaltspflicht zum Schutz der Kinder nehmen wir auch in der Nutzung der ICT-Mittel wahr.
Massnahmen
- Die ICT-Policy regelt das Verhalten im Umgang mit ICT-Mitteln. Die Weisung hält insbesondere den Umgang mit verbotenen Inhalten1 sowie die Konsequenzen bei Verstössen fest.
- Durch ihre Unterschrift verpflichten sich die Mitarbeitenden zur Einhaltung der ICT-Policy.
- Es gilt die Meldepflicht bei begründetem Verdacht auf eine strafbare Handlung.
Hilfsmittel
- Selbstverpflichtung/Verhaltenskodex für Einzelpersonen (PDF)
- ICT-Policy
- Meldeprozess
Rechtliche Belange und Beschaffungswesen
Achtung und Förderung von Wohl und Rechten der Kinder spielen in der Wahl unserer Geschäftsbeziehungen eine entscheidende Rolle.
Massnahmen
- Die Einhaltung von Teilen der Kindesschutz-Policy durch Vertragspartner:innen wird bei jeder Ausstellung von Verträgen geprüft und gemäss den vertraglich vereinbarten Tätigkeiten angepasst.
- Einhaltung von ethischen Grundsätzen (siehe Finanzen / Fundraising) als Kriterium/Voraussetzung für die Auswahl von Dienstleistungs- und Zulieferungsunternehmen. Ausschlaggebend sind eine transparente Lieferkette sowie ein einwandfreier Leumund.
- Beim Einkauf von Produkten wird wann immer möglich darauf geachtet, dass diese unter verantwortungsvollen Bedingungen produziert und nicht durch Kinderarbeit hergestellt wurden.
Hilfsmittel
- Spezifische Klauseln in Verträgen
- Entsprechende Abschnitte in den Projektmanagement-Vorlagen
- Selbstverpflichtung/Verhaltenskodex für Organisationen (PDF)
1 Material mit widerrechtlichem, urheberrechtverletzendem, rassistischem, beleidigendem, erotischem, pornografischem, gewalttätigem oder herabwürdigendem Inhalt