Präventive Massnahmen in der täglichen Arbeit
«Das Kindeswohl muss in jedem Einzelfall neu ermittelt werden. Dies tun wir vor dem Hintergrund der besonderen Umstände eines jeden Kindes bzw. von Kindern im Allgemeinen.»
Massnahmen
- Regelmässige Schulung der Mitarbeitenden zum Kindeswohl und dessen Gefährdung
- Verankerung der Kindesschutz-Policy als Qualitätsstandard im System- und Prozessmanagement
- Verankerung der Kindesschutz-Policy im Internen Kontroll System: Wo liegen in der Arbeit von Kinderschutz Schweiz potenzielle Risiken für Kindeswohlgefährdungen?
Hilfsmittel
Internationale Standards
General Comment 14 zur UNO-Kinderrechtskonvention
Nationale Standards
Schweizerische Gesetzgebung
- Bundesverfassung Art. 11: Schutz der Kinder und Jugendlichen
- Art. 301 Abs. 1 ZGB: Im Allgemeinen
- Art. 302 Abs. 3 ZGB: Erziehung
- Art. 307 Abs. 1 ZGB: Geeignete Massnahmen
- Art. 314 c ZGB: Melderechte
- Art. 314 d ZGB: Meldepflichten
Literatur
Dettenborn, Harry (2014): Kindeswohl und Kindeswille. Psychologische und rechtliche Aspekte. 3. Auflage. München: Ernst Reinhartdt Verlag
Maywald, Jörg (2019): Kindeswohl in der Kita. Leitfaden für die pädagogische Praxis. Überarbeitete Neuausgabe von «Kinderschutz in der Kita», Freiburg im Breisgau: Verlag Herder GmbH
Weitere Hilfsmittel
- Konzept Datenschutz und Persönlichkeitsrechte
- Positionspapier Qualität im Kindesschutz
- Qualitätsstandards Kinderschutz Schweiz