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Sexting

Junge Menschen schicken sich Nachrichten oder Bilder mit intimen Inhalten. Das kann reizvoll sein, wenn es für beide stimmt. Sexting birgt aber auch Gefahren und Risiken, die zum Teil strafrechtlich relevant sind. Erfahren Sie hier mehr über Sexting und wie sich Jugendliche schützen können.

Was ist Sexting?

Sexting setzt sich aus den englischen Begriffen «Sex» und «Texting» zusammen. Sexting ist das Versenden und Empfangen von Text- oder Sprachnachrichten sowie Bildern und Videos mit intimem oder sexuellem Inhalt. 

Zahlen und Fakten

  • 40 %

    aller befragten Jugendlichen zwischen 12 und 19 Jahren geben an, schon aufreizende bzw. erotische Bilder oder Videos von anderen erhalten zu haben (James Studie, 2022).

  • 12 %

    der Jugendlichen geben an, schon Bilder oder Videos von sich selbst verschickt zu haben (James Studie, 2022).

  • 29 %

    der Jugendlichen haben Sexting-Inhalte bereits an andere Personen weitergegeben (Bücken, 2023).

Was passiert beim Sexting?

Sexting ist Teil der jugendlichen Identitätsentwicklung und eine Form der intimen Kommunikation über die digitalen Medien. Jugendliche nutzen Sexting, um sich in sexuellen oder romantischen Beziehungen auszuprobieren und zu festigen. Am häufigsten kommt Sexting in jugendlichen Paarbeziehungen vor; das Teilen intimer Nachrichten gilt dort oft als Ausdruck von Vertrauen. Ausserhalb romantischer Beziehungen wird Sexting häufig verwendet, um romantisches oder sexuelles Interesse zu zeigen.

Innerhalb von Beziehungen kann «sexten» reizvoll sein. Sexting muss jedoch einvernehmlich stattfinden. Rechtlich unproblematisch ist der Austausch von erotischen Inhalten zwischen Minderjährigen, die höchstens drei Jahre Altersunterschied haben, sofern beide Parteien eingewilligt haben. Weitere rechtliche Informationen finden Sie unter Pornografie und Alles, was Recht ist.

Wann wird Sexting problematisch?

Sexting wird dann problematisch und missbräuchlich, wenn der Umgang mit intimen Fotos oder Videos nicht einvernehmlich ist. Beispiele für sexualisierte Gewalt, die strafrechtlich verfolgt werden kann, sind:

  • Erzwingen des Versendens erotischer Bilder oder entsprechendes Unter-Druck-Setzen.
  • Erpressung mit Sexting-Inhalten (siehe auch Sextortion).
  • Heimliche Foto- oder Videoaufnahmen in intimen Situationen (z. B. in der Umkleidekabine).
  • Weiterleiten von anvertrauten intimen Nachrichten, Fotos oder Videos an Dritte.
  • Verschicken von intimen Inhalten, obwohl die andere Person diese nicht empfangen möchte.

Wenn intime Inhalte weitergeschickt werden, besteht das Risiko, Opfer von Cybermobbing zu werden.

Sexting kann auch von erwachsenen Unbekannten missbräuchlich eingesetzt werden, um eine Beziehung zu Minderjährigen aufzubauen. Die Tatpersonen nehmen unter Pseudonym und mit Fake-Profilen mit Jugendlichen Kontakt auf und fordern sie zu Sexting auf. Lesen Sie hier mehr über Cybergrooming und Sextortion.

Schutzstrategien –  bevor es passiert

    • Sprechen Sie regelmässig und offen mit Ihrem Kind über das Thema Sexting. Erklären Sie die Risiken und ermutigen Sie Ihr Kind, bei Problemen oder unangenehmen Situationen zu Ihnen zu kommen.

    • Zeigen Sie Verständnis und vermeiden Sie Schuldzuweisungen, wenn Ihr Kind mit Problemen zu Ihnen kommt. Ein vertrauensvolles Verhältnis ist die beste Voraussetzung dafür, dass Ihr Kind sich Ihnen anvertrauen kann.

    • Erklären Sie Ihrem Kind, wie wichtig es ist, persönliche Informationen und Bilder privat zu halten. Sensibilisieren Sie es dafür, keine intimen Fotos oder Videos zu teilen, auch nicht mit Freunden oder dem Partner/der Partnerin.

    • Gehen Sie gemeinsam die Sicherheitseinstellungen von Apps und sozialen Netzwerken durch. Stellen Sie sicher, dass das Profil Ihres Kindes privat ist und nur Freunde darauf zugreifen können.

    • Informieren Sie Ihr Kind über die rechtlichen Konsequenzen von Sexting und darüber, was strafbar ist. Betonen Sie, dass das Verbreiten von intimen Inhalten ohne Zustimmung schwerwiegende Folgen haben kann.

    • Sagen Sie Ihrem Kind, dass es sich jederzeit an Sie wenden kann, wenn es bedrängt oder erpresst wird. Versichern Sie ihm, dass Sie gemeinsam eine Lösung finden werden.

    • Bei Bedarf können Sie sich an Beratungsstellen wenden, die auf den Umgang mit Sexting und Cybermobbing spezialisiert sind. Dort erhalten Sie professionelle Unterstützung und Ratschläge.

    • Stellen Sie mit Ihrem Kind klare Regeln für den Umgang mit dem Internet und sozialen Medien auf. Legen Sie fest, was erlaubt ist und was nicht, und besprechen Sie die Konsequenzen bei Regelverstössen.

    • Indem Sie diese Strategien anwenden, können Sie Ihr Kind dabei unterstützen, sicher und verantwortungsvoll mit digitalen Medien umzugehen.
    • Besprechen Sie mit Ihrem Kind die Profile auf verschiedenen Plattformen und gehen Sie gemeinsam die Datenschutzeinstellungen durch. Stellen Sie sicher, dass Profile mit vielen persönlichen Informationen auf «privat» gestellt sind.

    • Zeigen Sie Ihrem Kind, wie es die selbstlöschende Option für Nachrichten wählen kann (z. B. bei WhatsApp).

    • Nutzen Sie Suchmaschinen oder künstliche Intelligenz, um zu lernen, wie man Fake-Profile erkennt (z. B. auf Instagram).

    • Zeigen Sie Ihrem Kind, wie es Geräte und Fotoalben mit einem Passwort oder Gesichtserkennung schützen kann. Erinnern Sie Ihr Kind daran, starke Passwörter zu verwenden, um sich vor möglichen Hacker-Angriffen zu schützen.

Schutzstrategien –  nachdem es passiert ist

    • Holen Sie sich bei Bedarf weitere Informationen und Unterstützung bei der unabhängigen und anonymen Melde- und Beratungsstelle clickandstop.ch

    • Gehen Sie unter keinen Umständen auf Forderungen von Erpresser:innen ein (z. B. Erstellung/Versand von Bildern oder Geldzahlung).

    • Machen Sie Ihrem Kind keine Vorwürfe und zeigen Sie ihm, dass Sie auf seiner Seite stehen. Sexualisierte Gewalt gegenüber Kindern und Jugendlichen ist nie deren Schuld – weder online noch offline.

    • Vermitteln Sie Ihrem Kind, dass es keine Schuld trägt und dass es nicht allein ist. Ein solcher Vorfall kann beim Kind Scham auslösen. Vielleicht will es im ersten Moment nicht mit Ihnen darüber sprechen. Es ist jedoch wichtig, den Dialog zu suchen, um zu verstehen, weshalb Ihr Kind den Kontakt zu dieser Person gepflegt hat, und um zu besprechen, wie es sich künftig besser schützen kann.

    • Machen Sie dem Kind Mut und sichern Sie ihm Ihre Unterstützung zu. Es kann vorkommen, dass sich Kinder und Jugendliche plötzlich einer Vermittlung verweigern oder Hilfe ablehnen. Ein möglicher Grund ist Angst davor, dass noch weitere Personen hinzugezogen werden müssen (zum Beispiel die Polizei). Erklären Sie ihm, dass dies alles Fachpersonen sind, deren Aufgabe es ist, zu helfen und zu unterstützen.

    • Gehen Sie nach einem Vorfall möglichst rasch zur Polizei und erstatten Sie Anzeige. Bringen Sie nach Möglichkeit Beweismaterial mit. Achten Sie dabei auf Folgendes:
      • Keine Speicherung, Weiterleitung und Verarbeitung des kinderpornografischen Bild- und Videomaterials! Der Besitz und die Weiterleitung von Erzeugnissen mit sexuellen Handlungen mit Minderjährigen ist ebenso verboten wie die Herstellung. Lassen Sie sich also auch keine Bilder und Videos zuschicken, um diese dann als Beweismaterial auf Ihrem Handy zu sichern. 
      • Bringen Sie betroffene Handys oder Tablets zur Polizei.
      • Stellen Sie verfügbare Informationen zu Täter:innen zusammen: 
        • (User-)Name der Täterschaft mittels Bildschirmaufnahmen (Screenshots), die den Registrierungsnamen sowie die Fotoübersicht des Accounts der Täterschaft enthalten. Notieren Sie das Datum und die Uhrzeit der Bildschirmaufnahmen.
        • Angaben für Geldüberweisungen bei Erpressungen (z. B. Bankkonto)
        • Verwendete Mailadressen, Telefonnummern etc.
    • Blockieren/melden Sie den Account bei der Plattform erst nach der Spurensicherung durch die Polizei. So kann die Polizei Ermittlungen/Sicherungen des Erpresser-Accounts vornehmen.

    • In einigen Fällen gehen sexualisierte Gewalt oder Erpressungsversuche auch von Schulkolleg:innen aus. Informieren Sie allenfalls Lehrpersonen oder Schulsozialarbeitende über die Situation und prüfen Sie rechtliche Schritte. 
    • Nutzen Sie den anonymen und kostenfreien Service von Take It Down, um eine Weiterverbreitung der Aufnahmen auf unterschiedlichen Plattformen zu verhindern.

Engagement Kinderschutz Schweiz

Kinderschutz Schweiz benennt die Missachtung der Rechte der Kinder und fordert die konsequente Umsetzung der UNO-KRK in der Schweiz. Die Stiftung bringt sich in Debatten ein, wird zum Schutz der Kinder aktiv und fordert von den politisch Verantwortlichen kinder- und familienfreundliche Strukturen.