Was tun beim Verdachtsfall?
Jede Person, die mit einem Kind oder einer/einem Jugendlichen in Kontakt tritt, kann eine zentrale Rolle beim Erkennen einer Kindeswohlgefährdung oder eines Falls von Kinderhandel spielen und zur Identifizierung einer Ausbeutungssituation beitragen.
Es ist deshalb wichtig, dass Behörden und Fachpersonen (Polizei, Grenzwacht, Strafverfolgungsbehörden, Sozialarbeiterinnen und -arbeiter, medizinisches Personal usw.) Warnsignale erkennen und entsprechend handeln. In der Schweiz verpflichtet jeder Anfangsverdacht auf Kinderhandel gemäss Art. 10 Abs. 2 ÜBM zu einer sorgfältigen Abklärung.
Inhaltsverzeichnis
Zur Übersicht- Zielgruppen Online-Handbuch
- Begriffserklärung
- Rechtliche Grundlagen
- Fokus Kinderrechte
- Grundsätze zur Bekämpfung
- Kinderhandel erkennen
- Verdachtsfall
- Fallbeispiele
- Opfer Asylbereich
- Opferschutz und Betreuung
- Dauerhafte Lösungen
- Empfehlungen
- Dank an die Partnerorganisationen
- Wichtige Kontaktstellen
- Literatur- und Linkliste