Formen von Ausbeutung und Risikofaktoren

In der Regel liegt bei Kinderhandel nicht nur eine Ausbeutungsform, sondern eine multidimensionale Ausbeutung vor.

Im Folgenden werden die häufigsten Formen1 aufgelistet:

Sexuelle Ausbeutung

Sexuelle Ausbeutung von Kindern ist immer real – ob im Online- oder im Offline-Bereich – und hat verheerende Auswirkungen. Sexuelle Handlungen oder Dienste an Dritten gegen Entgelt gelten als die häufigste Form der sexuellen Ausbeutung. Es wird davon ausgegangen, dass die sexuelle Ausbeutung vorwiegend in privaten und unsichtbaren Räumen stattfindet. Das Internet spielt bei der sexuellen Ausbeutung eine wichtig Rolle. Durch soziale Medien und Internetplattformen ergeben sich neue Möglichkeiten, um sexuelle Dienstleistungen zu vermitteln und Lokalitäten zu mieten.(Fallbeispiel Asylverfahren und Fallbeispiel Opferschutz und Betreuung)

Sexuelle Ausbeutung Online

Auch die sexuelle Ausbeutung online ist ein Aspekt von Kinderhandel, und sie nimmt ein immer grösseres Ausmass an. Sie umfasst jede Darstellung eines Kindes bei wirklichen oder simulierten eindeutigen sexuellen Handlungen bzw. jede Darstellung der Geschlechtsteile eines Kindes zu vorwiegend sexuellen Zwecken. Dabei werden Opfer von sexualisierter Gewalt im Online-Bereich oft doppelt geschädigt: zuerst, wenn sie die Misshandlung erleben, und dann, wenn Bilder (oder Videos, GIF usw.) der Misshandlung im Internet verbreitet werden. (Fallbeispiel Sexuelle Ausbeutung Online)2

Ausbeutung der Arbeitskraft

Z.B. in der Landwirtschaft, in der Gastronomie, auf dem Bau, in Privathaushalten, in der Pflegearbeit, in Coiffeursalons, in Nagelstudios, in einer Au-pair-Stelle oder in einem Praktikum: Eine fehlende Trennung von Wohnraum und Arbeitsplatz sowie soziale Isolation verstärken die Abhängigkeit und die Vulnerabilität und erhöhen damit die Gefahr der multiplen Ausbeutung. (Fallbeispiel Rückkehr)

Zwang zu kriminellen Taten

U.a. Diebstahl, Einbruch oder Drogenhandel: Kriminelle setzen Kinder und Jugendliche gern für ihre Vorhaben ein, weil sie leichter manipulierbar, von Erwachsenen abhängig und vulnerabler sind und weil sie geringere Strafen erhalten. Vor allem jüngere Kinder werden oft für den Transport von Drogen missbraucht. Häufig werden die begangenen Straftaten nicht in Zusammenhang mit Kinderhandel gestellt. Die Identifizierung als Kinderhandel wäre hier allerdings besonders wichtig, weil Betroffene von Menschen-/Kinderhandel nicht für ihre kriminellen Taten bestraft werden dürfen. (Fallbeispiel Non-Punishment Rule)

Organisierte Bettelei

Bei organisierter Bettelei werden Kinder und Jugendliche gezielt und systematisch als Bettelkinder eingesetzt. Das erbettelte Geld wird ihnen sogleich abgenommen. Oftmals werden sie sozial isoliert und bedroht. Werden die Kinder von den Behörden aufgegriffen, wird die Ausbeutungssituation häufig unterschätzt. Auch hier besteht eine erhöhte Gefahr der multiplen Ausbeutung. (Fallbeispiel Non-Punishment Rule)

Zwangsheirat (zwecks Ausbeutung)

Zwangsheirat ist in bestimmten Fällen ebenfalls als Menschenhandel qualifizierbar. Dies wenn zum Beispiel ein Brautpreis bezahlt oder eine sogenannte Morgengabeüberreicht wird, die Braut zur Heirat gezwungen wird und ausbeuterische Handlungen passieren.

Illegale Adoption

Im Rahmen einer internationalen Adoption ist der Tatbestand des Kinderhandels dann erfüllt, wenn Eltern durch Versprechen unstatthafter Vermögenswerte dazu gebracht werden, ihr Kind einer Person in der Schweiz zur Adoption anzuvertrauen . (Vgl. Art. 24 des Bundesgesetzes zum Haager Adoptionsübereinkommen und über Massnahmen zum Schutz des Kindes bei internationalen Adoptionen (BG-HAÜ). Die Ausbeutung des Kindes gehört nicht zu den Tatbestandselementen. Damit gilt auf dem Gebiet der Adoption eine andere Definition von Kinderhandel.

Radikalisierung

Radikalisierung ist ein Prozess, bei dem Kinder dazu gebracht werden, immer extremere politische, soziale oder religiöse Bestrebungen anzunehmen. Um ihre Ziele zu erreichen, setzen extreme Gruppierungen Kinder manchmal für die Anwendung extremer Gewalt und das Anwerben weiterer Mitglieder ein. Jugendliche sind im Internet zunehmend mit digitalen Gewaltformen sowie mit radikalen Inhalten und Ansprachen konfrontiert. Sie können so Opfer von Propaganda werden. Da sich der Fokus auf den Staatsschutz richtet, werden diese Situationen meist nicht als Kinderhandel identifiziert.

 

1 Vgl. zu den verschiedenen Formen der Ausbeutung ausführlich die Studie des SKMR: Büchler et al: «Ausbeutung Minderjähriger in der Schweiz im Kontext von Menschenhandel», März 2022, S. 59ff.

2 Vgl. https://www.tagesanzeiger.ch/zuerich/region/missbrauch-von-kindern-auf-den-philippinen-konsumiert/story/12480893.

3 Morgengabe ist eine in Bezug auf die Eheschließung vorgenommene Zuwendung von Geld oder Gütern des Bräutigams an die Braut